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   OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10   

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https://dejure.org/2011,2317
OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10 (https://dejure.org/2011,2317)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2011 - 12 U 69/10 (https://dejure.org/2011,2317)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2011 - 12 U 69/10 (https://dejure.org/2011,2317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der erforderlichen Anordnung eines Auftraggebers zur Änderung des Bauentwurfs; Anspruch eines Auftragnehmers auf Vergütung durch nachträgliches Anerkenntnis der Bauleistungen; Vorliegen eines Fremdgeschäftsführungswillen bei Erforderlichkeit des Einbaus von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Mehrvergütung wegen geänderter Bauausführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis von Leistungsänderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neubau sollte "KfW-60-Standard" einhalten Den Bauherren war nicht klar, dass der Bauunternehmer dafür höherwertige Ziegel einsetzte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 Nr. 8 VOB/B: Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis einer Leistungsänderung! (IBR 2011, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1470
  • NZBau 2011, 680
  • BauR 2012, 1649
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Grundsätzlich ist auf eine objektiv zu bemessene Steigerung des Verkehrswertes des Grundstücks abzustellen (BGH NJW 2001, 3184 f.), wobei es allerdings im Einzelfall unter Heranziehung der Grundsätze von Treu und Glauben unbillig sein kann, wenn der Bauherr nicht doch die ersparten Aufwendungen erstatten müsste.
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Dass sich der Geschäftsführer zur Geschäftsführung verpflichtet hält, schließt die Anwendbarkeit der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag gerade nicht von vornherein aus (BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
  • OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05

    Gewährleistung für abplatzenden Lehmputz in denkmalgeschütztem Bauwerk

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 24 U 188/00

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Vergütung für ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Die Ausführung von Bauarbeiten durch einen Werkunternehmer für den Bauherren kann ein sogenanntes "auch fremdes Geschäft" darstellen, bei dem der Fremdgeschäftsführungswille zu vermuten ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 964).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00

    Zurechnung von Kenntnis Dritter - Grundstücksverkauf - Kenntnis des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10
    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Da eindeutige Erklärungen bzw. eindeutiges Erklärungsverhalten der Projektleiterin S-P im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen acht Positionen aus dem Nachtrag NT 01 (insbesondere im Rahmen deren Schreiben vom 08.01.2009, Anlage K 4 bzw. vom 20.01.2009, Anlage K5) ebenso wenig erkennbar ist, kann dahinstehen, ob dies genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 452/00, BauR 2002, 467; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2011, 12 U 69/10, BauR 2012, 1649; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rn 23 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2377 ff. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Insoweit genügt insbesondere nicht der Inhalt des Schreibens des von der Beklagten beauftragten Architekten W. vom 02.08.1999 (Anlage B 12, vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 452/00, BauR 2002, 467; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2011, 12 U 69/10, BauR 2012, 1649; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rn 23 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2377 ff. mwN).
  • OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11

    Von den Vorgaben des LV abgewichen: Auftragnehmer geht komplett leer aus!

    Nicht ausreichend ist hingegen eine bloße Entgegennahme der Leistung; im Allgemeinen ist auch ein gemeinsames Aufmaß noch kein Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift, da es nur dazu dient, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen (Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Auflage, 2008, § 2 Nr. 8 Rn 51; Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Nr. 8, Rn 22 ff.; Rn 25; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.08.2011, 12 U 69/10, zitiert nach juris Rn 4).
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

    BGH, Urt.v. 07.03.2003 - V ZR 437/01; OLG Köln, Urt.v. 16.01.2007 - 3 U 214/05; OLG Frankfurt, Urt.v. 02.02.2010 - 10 U 155/09, 58; OLG Brandenburg, Urt.v. 25.08.2011 - 12 U 69/10.
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